Berlin.NABU.de Themen Naturschutz
Naturschutz
Hoffnungsträger Naturschutzgesetz
Der NABU Berlin begrüßt Novelle

Das bei der Parlamentssitzung am 16. Mai 2013 zu verabschiedende neue Berliner Naturschutzgesetz hat lange auf sich warten lassen. Seit dem Inkrafttreten des Bundesnaturschutzgesetzes in 2010 galt ein unübersichtliches nebeneinander von Bundes- und Landesrecht und Berlin und die Verwaltung hat sich mit der Novelle viel zu lange Zeit gelassen. Doch nun herrscht im Naturschutzrecht in Berlin endlich wieder Rechtsklarheit.
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NABU fordert: Grün aus einer Hand
Protest gegen den geplanten Behördenumbau
Baumfrevel / Foto: B. Dorbert
An welche Behörde wenden Sie sich zukünftig, wenn Sie wissen wollen, warum in der benachbarten Grünfläche, die als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen ist, Bäume gefällt werden? Sie wissen es nicht?
Wie fänden Sie es, wenn das letzte Wort in Fragen des Erhalts oder der Pflege der uralten Eiche dort, einem Naturdenkmal, einem Tiefbauingenieur zustünde? Wohl eher unpassend?
Ebenso ergeht es momentan Vertretern aus Naturschutz und Gartenämtern sowie Landschaftsarchitekten, die sich gegen die Zusammenlegung von Tiefbau und Landschaftsplanung in einer gemeinsamen Abteilung in den Berliner Bezirksämtern wehren.
Im Mai 2007 beschloss der Rat der Bürgermeister, die bisher zusammengefassten Bereiche Grünflächen, Landschaftsplanung, Natur- und Artenschutz aufzuspalten. Mit Beginn des Jahres 2009 gäbe es dann ein "Tiefbau- und Landschaftsplanungsamt", welches neben dem Tiefbau für Unterhaltung und Neubau von Grün- und Freiflächen (auch Friedhöfe und Kleingärten) sowie die Landschaftsplanung zuständig ist. Bei einer solchen "Konstruktion" drängen sich viele Fragen auf. Etwa die, wer Amtsleiter eines Tiefbau- und Landschaftsplanungsamtes werden und in diesen beiden Bereichen das Tun seiner Mitarbeiter fachlich korrekt beurteilen könnte? Ein solches Berufsbild gibt es nicht.
Daneben ist ein separates "Umwelt- und Naturschutzamt" in Planung, das sich mit Umweltplanung, -beratung und -information, Umweltordnungsaufgaben sowie Natur- und Artenschutz beschäftigen soll.
Das Ziel dieses Behördenumbaus: Bürgerinnen und Bürger Berlins sollen sich in Zukunft darauf verlassen können, dass die in einem Bezirk vorhandene Aufgabenzuordnung auch der in allen anderen Bezirken entspricht.
Doch was gut gemeint ist und der Stadt Ersparnisse bringen soll, droht im Grünbereich eine Farce zu werden. Statt klarer Zuständigkeiten sind hier Parallel- und Doppelarbeit auf der einen und Kompetenzgerangel auf der anderen Seite bereits vorprogrammiert. So sind zum Beispiel Schutzgebiete wie der Plänterwald, die Jungfernheide oder der Schlosspark Buch (Natura 2000-Gebiet!) gleichzeitig gut besuchte Grün- und Erholungsflächen. Wer hätte hier das Sagen?
Seit längerem beobachtet der NABU Berlin schließlich, wie die Mittel zu Lasten des Naturschutzes umverteilt werden. Erste Auswirkungen der mangelnden Pflege auf Grund schwindender Mittel wurden bereits 2001 im Bericht des Landesrechnungshofes gerügt.
Der NABU Berlin fordert daher gemeinsam mit den anderen Berliner Naturschutzverbänden die Bereiche Naturschutz, Landschaftsplanung sowie Entwicklung, Pflege und Unterhaltung der Grünflächen in einem gemeinsamen Amt zu belassen. In Zeiten knapper Kassen und geringer Personalausstattung bedeutet dies die optimale Bündelung fachlicher Kompetenz und effizienten Personaleinsatz.
Hier geht es zu den Stellungnahmen von
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Berliner Naturschutzverbänden in der BLN (NABU und BUND)
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Gartenamtsleiterkonferenz (GALK)
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Weitere Informationen zum Naturschutz in Berlin finden Sie hier:

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